Auf einen Blick
- Wir sind kein Verpflichteter, wenden aber dennoch AML/KYC-Kontrollen an.
- Wir prüfen Mandanten vor Beauftragung gegen Sanktions- und PEP-Listen.
- Wir handeln nicht für sanktionierte Parteien.
- Wir können Hinweise auf schwere Straftaten an die zuständige Stelle melden.
Unser Status
Obwohl die AssetTrace kein Verpflichteter nach der Verordnung (EU) 2024/1624 (EU-Geldwäscheverordnung) ist, wenden wir Geldwäsche- und KYC-Kontrollen freiwillig als Vertrauenssignal und im Einklang mit den FATF-Empfehlungen an.
Prüfung vor Beauftragung
- Name und Rechtsordnung werden gegen die EU-Sanktionsliste, OFAC und UK-OFSI geprüft.
- PEP- und Negativmedien-Prüfungen, dem Risiko angemessen.
- Mittelherkunftsabfrage bei gemeldeten Schäden über 100.000 €.
- Identitätsprüfung im Verhältnis zum bewerteten Risiko des Mandats.
Sanktionen
Wir handeln nicht, wenn ein Mandant oder eine Gegenpartei sanktioniert ist oder die Beauftragung gegen EU- oder UK-Restriktionsmaßnahmen verstoßen würde.
Verdachtsmeldungen
Offenbart ein Fall Hinweise auf eine Vortat, können wir – mit schriftlicher Zustimmung des Mandanten oder bei rechtlicher Verpflichtung – eine geschwärzte Beweiszusammenfassung an die zuständige zentrale Meldestelle (FIU) übermitteln, in an FATF-Empfehlung 16 angelehnten Formaten.
Aufzeichnungen
Prüf- und Sorgfaltsunterlagen werden gemäß bewährter AML-Praxis fünf Jahre aufbewahrt und anschließend sicher gelöscht, sofern keine gesetzliche Pflicht eine längere Aufbewahrung verlangt.
Rahmenwerke
Kontakt
AssetTrace — Compliance
Fragen zu unseren Geldwäsche-Kontrollen? Schreiben Sie an [email protected].
