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AssetTrace

Geldwäsche- & KYC-Richtlinie

Auf einen Blick

  • Wir sind kein Verpflichteter, wenden aber dennoch AML/KYC-Kontrollen an.
  • Wir prüfen Mandanten vor Beauftragung gegen Sanktions- und PEP-Listen.
  • Wir handeln nicht für sanktionierte Parteien.
  • Wir können Hinweise auf schwere Straftaten an die zuständige Stelle melden.

Fragen zu unseren Geldwäsche-Kontrollen? Schreiben Sie an [email protected].

Sie können eine Beschwerde bei der Autoriteit Persoonsgegevens (Niederlande, federführende Behörde) oder bei Ihrer lokalen Aufsichtsbehörde einreichen — zum Beispiel der AEPD (Spanien), dem Information Commissioner’s Office (ICO, Vereinigtes Königreich), der CNIL (Frankreich) oder der zuständigen deutschen Landesbehörde / dem BfDI (Deutschland).

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